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Zusatz-Weiterbildung Geriatrie

Die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung unter Einbezug von Palliation und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Hier finden Sie unser Verzeichnis der weiterbildungsberechtigten Geriaterinnen und Geriater, das auf den Angaben der Landesärztekammern beruht.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Zugangsvoraussetzungen zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung in den einzelnen Ländern:

Der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie ist in allen Bundesländern möglich. Die Zugangsvoraussetzung ist im allgemeinen eine Facharztkompetenz, einige Bundesländer schränken diese jedoch auf spezielle Facharztkompetenzen ein.

Baden-Württemberg

Zusatzbezeichung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung in der Erwachsenen-Medizin

Bayern

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Anerkennung als "Facharzt für Allgemeinmedizin", "Facharzt für Neurolgie", "Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin", "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" (auch Anerkennung als "Facharzt für Nervenheilkunde" nach bisherigen Recht), "Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" (auch Anerkennung als "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin" nach bisherigem Recht), einer Facharztbezeichnung im Gebiet Chirugie (auch Anerkennung als "Facharzt für Chirugie" nach bisherigem Recht) oder einer Facharztbezeichnung im Gebiet Innere Medizin

Brandenburg

Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie

72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon • müssen 36 Monate in Innere Medizin und Geriatrie abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgungabgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des
Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Berlin

Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie
zuletzt geändert durch den 11. Nachtrag vom 10. Oktober 2018
(in Kraft getreten am 27. Juli 2019)

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, davon
• 36 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon maximal 12 Monate in derselben Facharztkompetenz
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, die auch am Beginn der Weiterbildung und im ambulanten Bereich ableistbar sind und
• 36 Monate in der Facharztkompetenz Innere Medizin und Geriatrie, davon
können 6 Monate in den Facharztkompetenzen
• Orthopädie und Unfallchirurgie oder
• Neurologie oder
• Psychiatrie und Psychotherapie oder
• Allgemeinmedizin oder
• Physikalische und Rehabilitative Medizin angerechnet werden
können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Bremen

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychatrie und Psychotherapie

Hamburg

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychatrie und Psychotherapie

Hessen

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychatrie und Psychotherapie

Mecklenburg-Vorpommern

Zusatzbezeichung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Niedersachsen

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirugie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirugie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie oder Anerkennung als Facharzt für Nervenheilkunde

Nordrhein

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychatrie und Psychotherapie

Rheinland-Pfalz

Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Geriatrie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung in der Inneren Medizin die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung

Weiterbildungszeit:
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Geriatrie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate im ambulaten Bereich abgeleistet werden.

Saarland

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychatrie und Psychotherapie

Sachsen

Zusatzbezeichung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Sachsen-Anhalt

Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie

72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Geriatrie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Schleswig-Holstein

Zusatzbezeichung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Thüringen

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychatrie und Psychotherapie

Westfalen-Lippe

Zusatzbezeichnung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten mit der Vorassetzung der Facharztanerkennung im Gebiet der Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychatrie und Psychotherapie

Weiterbildungszeit:

18 Monate (bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2)

Weiterbildungsinhalte laut Musterweiterbildungsordnung:

Hier können sie eine Übersicht der Weiterbildungsinhalte für die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie herunterladen.
Diese ist der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018 der Bundesärztekammer entnommen.

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